Sie haben sich für eine Onlinescheidung entschieden. Die Onlinescheidung ist die einfachste und schnellste Möglichkeit, geschieden zu werden. Wenn Sie sich bereits mit Ihrem Ehegatten über die Folgen der Scheidung verständig haben, bietet unsere Onlinescheidung den einfachsten Weg geschieden zu werden.
Schauen Sie sich die Kosten an. Dann füllen Sie das Formular aus. Überprüfen Sie sorgfältig Ihre Angaben und drücken Sie auf SENDEN um die Daten an uns zu übermitteln.Ihre Angaben werden zu 100% vertraulich behandelt!
Nachdem Ihre Angaben bei uns eingegangen sind erhalten Sie Post von uns. Haben Sie sich bereits dazu entschlossen, das Mandat sofort zu erteilen, erhalten Sie den mit Hilfe Ihrer Angaben gefertigten Antrag zur Ehescheidung im Entwurf zugesandt.
Unterzeichnen Sie die Ihnen übersandte Vollmacht und senden Sie diese an uns zurück. Sollten noch Angaben im Scheidungsantrag zu ändern sein, treten wir gerne mit Ihnen in Kontakt.
Nachdem nun alle Angaben abgestimmt sind und Sie uns die Vollmacht zurückgesant haben, werden wir bei dem Sie zuständigen Familiengericht den Antrag zur Ehescheidung für Sie einreichen. Ihr Ehegatte erhält dann durch das Gericht den Scheidungsantrag zugestellt.
Nach Ablauf von etwa 2 bis 4 Monaten, je nach Arbeitsauslastung des Gerichts und Umfang der im Versorgungsausgleich einzuholenden Einkünfte erhalten Sie einen Termin zur Ehescheidung.
Während des gesamten Verfahrens werden Sie kompetent durch einen Fachanwalt für Familienrecht betreut. Gerne stehen wir Ihnen per Internet, Telefon oder in einem persönlichen Gespräch in unserer Kanzlei zur Verfügung – ohne Mehrkosten. Den Weg der Kommunikation entscheiden Sie.
Gerichtskosten: | |
Rechtsanwaltskosten: | |
Gesamtkosten mit 1 Rechtsanwalt: | |
Gesamtkosten mit 2 Rechtsanwälten: |
Der für die anfallenden Gerichtkosten und Rechtsanwaltsgebühren entscheidende Verfahrenswert berechnet sich aus dem Wert für die Ehesache und dem Wert für den Versorgungsausgleich.
Verfahrenswert Ehesache:
Für die Berechnung der Kosten Ihrer Ehescheidung ist von einem monatlichen Familieneinkommen in Höhe von ( + ) auszugehen.
Von Ihrem Familieneinkommen ist der Freibetrag für gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder in Höhe von insgesamt in Abzug zu bringen und mit dem Faktor 3 zu multiplizieren.
Es berechnet sich ein ein Betrag von (( - ) * 3) .
Sie haben ein Vermögen in Höhe von . Von diesem Vermögen werden die Freibeträge für die Ehegatten in Höhe von insgesamt 70000 € und für Kinder in Höhe von insgesamt in Abzug gebracht. Von dem zu berücksichtigenden Vermögen sind 5% einzusetzen. Es berechnet sich ein Vermögenseinsatzbetrag in Höhe von (( - 70000€ - ) * 5%) = . Der Verfahrenswert der Ehesache beträgt danach
Verfahrenswert Versorgungsausgleich:
Sie haben Rentenversicherungen. Für die Berechnung des Werts des Versorgungsausgleichsverfahrens ist für jedes Rentenanrecht ein Wert von 10% des Verfahrenswerts der Ehescheidung anzusetzen. Es berechnet sich danach für den Versorgungsausgleich ein Verfahrenswert in Höhe von EUR
Der Verfahrenswert der Ehescheidung beträgt danach (voraussichtlich) . Die zu erwatenen Kosten können Sie der obigen Box entnehmen.