Beeinflussung der Unterhaltshöhe durch einen neuen Unterhaltsberechtigten

Beeinflussung der Unterhaltshöhe durch einen neuen Unterhaltsberechtigten

Bei der Bemessung der Höhe des nachehelichen Unterhalts sind auch spätere Änderungen des verfügbaren Einkommens zu berücksichtigen.

Der BGH bestätigt seine mit diesem Urteil nochmals seine Rechtsprechung zu den stets wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen.

Schuldet danach der Unterhaltspflichtige neben dem geschiedenen Ehegatten einem weiteren neu hinzugekommenen Unterhaltsberechtigten Unterhalt, sind die nun neu hinzugekommenen Unterhaltsverpflichtungen bei der Bemessung der ehelichen Lebensverhältnisse zu berücksichtigen.

BGH, Urteil vom 17.12.2008