Kosten der Säuglingserstausstattung

Kosten der Säuglingserstausstattung

Die Kosten der Säuglingserstausstattung sind anteilig von den Eltern zu tragen.

Das OLG Koblenz hat in seinem Urteil vom 12.05.09 (Az 11 UF 24/09) entschieden, dass die hierfür anfallenden Kosten bei durchschnittlichen Verhältnissen mit einer Pauschalen in Höhe von EUR 1.000,00 geschätzt werden können.

Soweit darüber hinaus gehende Kosten geltend gemacht werden sollen, ist darzulegen, dass besondere (überdurchschnittliche) Verhältnisse vorlagen.