Kosten der Ehescheidung steuerlich absetzbar

Kosten der Ehescheidung steuerlich absetzbar

Das Finanzgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 09.05.2013 (10 K 2392/12 E) sich der bisherigen Rechtsprechung der Finanzgerichte angeschlossen, wonach die Kosten der Ehescheidung in vollem Umfang steuerlich absetzbar sind. Das Finanzgericht Düsseldorf hat zu Gunsten des Steuerpflichtigen bestätigt, die Aufwendungen für eine Ehescheidung als außergewöhnliche Belastungen (§33EStG) steuerwirksam in Abzug zu bringen sind.

Mit dieser Entscheidung stellt das Finanzgericht sich eindeutig gegen den Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung vom 20.12.2011.