Herausgabepflicht des Kinderausweises

Herausgabepflicht des Kinderausweises

Die Frage, welcher Elternteil den Kinderausweis bzw. Kinderreisepass in Besitz haben darf verursacht zwischen den Kindeseltern häufig Streit. Das Amtsgericht Schwetzingen hat mit Hinweisbeschluss vom 18.01.2017 nunmehr klarstellend darauf hingewiesen, dass der Kinderreisepass mit Beginn des Umgangs herauszugeben ist, da dieser zur Durchführung des Umgangs erforderlich ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des betreuenden Elternteils an diesem Dokument bestehe nicht.