Ehevertraglicher Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Ehevertraglicher Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Vereinbaren die Ehegatten in einem Ehevertrag den grundsätzlichzulässigen Ausschluss des Versorgungsausgleich und nehmen dabei bewusstin Kauf, dass die Ehefrau aufgrund der Geburt eines Kindes alsbald nachVertragsschluss aus dem Berufsleben ausscheiden wird und bis aufweiteres keine Versorgungsanrechte erwerben wird, so kann in solchenFällen der Ausschluss des Versorgungsausgleichs dazu führen, dass dergesamte Ehevertrag nichtig wird, wenn der Ausschluss nicht auf andereWeise kompensiert wird.
BGH, Urteil vom 09.07.2008